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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Markt Dürrwangen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Sulzacher Str. 14
91602 Dürrwangen

Postanschrift

Sulzacher Str. 14
91602 Dürrwangen