Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Laiblestr. 31
91541 Rothenburg ob der Tauber
Laiblestr. 31
91541 Rothenburg ob der Tauber