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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.

Rechtsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
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92318 Neumarkt

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