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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.