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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Markt Hengersberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Mimmingerstr. 2
94491 Hengersberg

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