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Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

Landratsamt Kronach

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
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