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Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

Landratsamt Coburg

FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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