Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Ihr Unternehmen Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzeigen.
Wenn Sie gewerbsmäßig Postdienstleistungen erbringen, ohne einer Lizenz zu bedürfen, müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs innerhalb eines Monats schriftlich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzeigen.
Anzeigepflichtige Tätigkeiten sind:
Auch einzelne Bearbeitungsschritte der Beförderungskette sind als Teile der Beförderungskette anzeigepflichtig. Darunter fallen zum Beispiel die Annahme oder Ausgabe von Postsendungen, die Sortierung, die Weiterleitung, der Transport oder die Auslieferung beziehungsweise Zustellung). Dabei kann es sich um eine Postdienstleistung in einer Filiale, einem Paketshop oder Ähnlichem oder aber um reine Transportdienste handeln.
Die Anzeige können Sie per Online-Formular oder als ausgefülltes PDF-Formular beziehungsweise in Papierform vornehmen:
Anzeige per Online-Formular:
Anzeige per ausfüllbarem PDF-Formular beziehungsweise in Papierform:
Für Sie entstehen keine Kosten.
Sie müssen die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs innerhalb von 1 Monat der Bundesnetzagentur anzeigen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen, sie ist abhängig vom Anzeigenaufkommen und dem Vorhandensein aller notwendigen Unterlagen.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.