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Die Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Anmeldung zur Prüfung ist Aufgabe der Regierung von Niederbayern. Die Technische Prüfstelle bei welcher der Bewerber angestellt ist, übernimmt die Anmeldung zur Prüfung für den Bewerber.
Der Bewerber als Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Anmeldung zur Prüfung erfolgen kann:
Die Technische Prüfstelle, bei welcher der Bewerber angestellt ist, stellt einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung der fachlichen Eignung. Dem Antrag sind die unten genannten erforderlichen Unterlagen beizulegen. Die Regierung von Niederbayern prüft den Antrag auf Vollständigkeit sowie die Erfüllung der Voraussetzungen. Die Anmeldung beim Prüfungsausschuss übernimmt die Überwachungsorganisation. Die Regierung von Niederbayern bestätigt nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen die Anmeldung beim Prüfungsausschuss.
Teilnahmegebühren Prüfung (je nach Befugnis):
Jährlich gibt es eine Sommerprüfung und eine Winterprüfung.
Die Voraussetzungen müssen bis zu folgenden Stichtagen erfüllt sein:
- Teilnahme an der Sommerprüfung: Stichtag 30.06. des Prüfungsjahres
- Teilnahme an der Winterprüfung: Stichtag 31.12. des Prüfungsjahres