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Der Jagdpachtvertrag ist ein Pachtvertrag in Form der Rechtspacht, durch den das Jagdausübungsrecht in einem bestimmten Jagdbezirk einem anderen (Jagdpächter) eingeräumt wird. Er ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf