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Jagdpachtvertrag; Anzeige

Der Jagdpachtvertrag ist ein Pachtvertrag in Form der Rechtspacht, durch den das Jagdausübungsrecht in einem bestimmten Jagdbezirk einem anderen (Jagdpächter) eingeräumt wird. Er ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 51 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wald- u. Jagdrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Bauamt zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen