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Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen; Beantragung einer Genehmigung für Begründung oder Teilung

Fremdenverkehrsgemeinden können durch Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig ist.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 41 - Baugenehmigung, Bauleitplanung, Gutachterausschuss, Denkmalschutz

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