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Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts für Ihren Flugbetrieb – zum Beispiel für den Luftrettungsdienst oder den Hubschrauberwindenbetrieb.
Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.
Sie können
Mit diesem Antrag können Sie als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) folgende Genehmigungen erhalten:
Als nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie folgende Genehmigungen beantragen:
Als Betreiberin oder Betreiber eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) können Sie zusätzlich die folgende Genehmigung beantragen:
Die Antragstellung ist gegebenenfalls kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Genehmigung sind abhängig vom Flugzeug, der verbauten Technik sowie der Art des Flugbetriebs.
Bei jeder Genehmigung erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das LBA, bei der die Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.
Für die am häufigsten beantragten Genehmigungen sind folgende Unterlagen bei Erstantrag erforderlich:
Spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko (SPO High Risk)
Medizinische Hubschraubernoteinsätze (HEMS)
Hubschrauberwindenbetrieb (HHO)
Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)
Nachtflugsichtsysteme (NVIS)
Elektronischer Pilotenkoffer (EFB)
Beförderung gefährlicher Güter (DG)
Leistungsbasierte Navigation (PBN)
Örtlichkeit von öffentlichem Interesse (PIS)
Nicht-gewerblicher und spezialisierter Flugbetrieb von Luftfahrzeugen eines AOC-Inhabers durch einen anderen Betreiber
Je nach Genehmigung können andere Unterlagen erforderlich sein.
Sie können die Genehmigung für den Flugbetrieb online, per E-Mail, Post oder Fax beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Online-Antrag:
Antrag per E-Mail, Post oder Fax:
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. In einzelnen Fällen müssen Sie die Gebühren im Voraus zahlen.
Gebühr: 50 EUR - 1.500 EUR
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.