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Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.

Formulare

Für Sie zuständig

Hausanschrift

Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 1450

97404 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 55-477

Leistungsdetails

Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).

keine

baldmöglichst
Stand: 19.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus