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Budget für Ausbildung; Beantragung

Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung derzeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können, aber dennoch eine reguläre (Erst-)Ausbildung absolvieren wollen, könnten Sie mit dem Budget für Ausbildung gefördert werden.

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Für Sie zuständig

Agentur für Arbeit Donauwörth

Agentur für Arbeit Donauwörth

Hausanschrift

Zirgesheimer Str. 9
86609 Donauwörth

Postanschrift

Zirgesheimer Str. 9

86606 Donauwörth

Telefon

+49 906 788-333

Leistungsdetails

Sie können wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung derzeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden und möchten dennoch eine reguläre Ausbildung absolvieren? Dann erbringt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Budget für Ausbildung, sofern sie ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist. 

Eine Voraussetzung ist, dass Sie mit einem Betrieb einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder für eine Fachpraktikerausbildung abschließen.

Wenn Sie noch keinen Ausbildungsplatz haben, unterstützt Sie die Agentur für Arbeit auf Wunsch zunächst bei der Suche nach einem (geeigneten) Ausbildungsplatz.

Gefördert wird nur eine berufliche Erstausbildung, keine Weiterbildungen. 

Während der Ausbildung werden mit dem Budget für Ausbildung folgende Leistungen gefördert:

  • Der Betrieb bekommt die Ausbildungsvergütung inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung erstattet.
  • Die Kosten für eine behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule werden übernommen. 
  • Wird der schulische Teil der Ausbildung wegen der Behinderung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation durchgeführt, werden die notwendigen Kosten übernommen.

Sie können sich aussuchen, wer Sie unterstützt und Sie organisieren sich die Leistungen selbst. Vorher wird allerdings der notwendige Umfang der Unterstützung entsprechend Ihres individuellen Bedarfs geprüft und vereinbart. Sie holen Angebote ein und lassen fachlich geeignete Personen, die Ihre Anleitung und Begleitung übernehmen sollen, beschreiben, wie deren Unterstützung konkret erfolgen soll. Auf dieser Basis entscheidet und bewilligt Ihre Beraterin oder Ihr Berater zum Beispiel über die Höhe der Leistung.

Zusätzlich steht Ihnen während der Förderung Ausbildungsgeld zu. Ihre Ausbildungsvergütung wird jedoch davon abgezogen.

Das Budget für Ausbildung erhalten Sie solange es erforderlich ist. Maximal jedoch bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung. 

Arbeiten mehrere Personen, die mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, in einem Betrieb, können sie auch gemeinsam eine Anleitung oder Begleitung in Anspruch nehmen. 

Sollten Sie während der Ausbildung feststellen, dass Sie lieber Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten wollen, ist ein Wechsel möglich. Die Zeiten des Budgets für Ausbildung werden dann gegebenenfalls auf die Dauer des Eingangsverfahrens und Berufsbildungsbereiches angerechnet.

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie ein Budget für Ausbildung erhalten:

  • Sie haben eine Behinderung und die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Sie können aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderungen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein und hätten demnach Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter.
  • Sie schließen mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder für eine Fachpraktikerausbildung.
  • Das Ausbildungsverhältnis wird von der zuständigen Stelle in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

Damit Sie ein Budget für Ausbildung erhalten können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit einen Termin.
  • In einem persönlichen Gespräch klären sie gemeinsam, ob das Budget für Ausbildung grundsätzlich für Sie in Frage kommt.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
  • Sie reichen notwendige Unterlagen ein, zum Beispiel das Angebot einer Reha-Einrichtung über Kosten für den schulischen Teil der Ausbildung oder Beschreibungen dazu, wer die Anleitung und Begleitung wie und zu welchen Bedingungen durchführen soll.
  • Abschließend prüft Ihre Beraterin oder Ihr Berater, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen, die Ausbildungsvergütung angemessen ist und entscheidet über die eingereichten Unterlagen.
  • Ist die Bundesagentur für Arbeit in Ihrem Fall nicht zuständig, leitet sie Ihren Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger weiter.

Keine

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Stand: 07.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales