Logo Bayernportal

Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.

Regierung von Oberbayern

Apostille/Beglaubigungsstelle

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 10:45 Uhr

Die Wartenummernausgabe endet jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung vor Ort können anfallende Gebühren derzeit ausschließlich in bar bezahlt werden.

Alternativ ist eine postalische Antragstellung möglich. Bitte senden Sie dazu Ihre Dokumente zur Beglaubigung oder Ausfertigung einer Apostille unter Benutzung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars an folgende Anschrift:

Regierung von Oberbayern
SG 11 – Beglaubigungsstelle
80534 München

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München