Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.
und
13:00 Uhr - 15:00 Uhrund
13:00 Uhr - 15:00 UhrDie Wartenummernausgabe endet jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung vor Ort können anfallende Gebühren derzeit ausschließlich in bar bezahlt werden.
Alternativ ist eine postalische Antragstellung möglich. Bitte senden Sie dazu Ihre Dokumente zur Beglaubigung oder Ausfertigung einer Apostille unter Benutzung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars an folgende Anschrift:
Regierung von Oberbayern
SG 11 – Beglaubigungsstelle
80534 München
Maximilianstraße 39
80538 München
80534 München