Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 17:45 UhrPersönliche Termine, für notwendige Angelegenheiten, können nur nach vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden.
Nach wie vor sind jedoch alle Angelegenheiten, die telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg abgewickelt werden können, bevorzugt in dieser Form zu erledigen.
Wittelshofener Str. 30
91725 Ehingen
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91725 Ehingen