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Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Stadtsteinacher Str. 17
95369 Untersteinach
Postfach 10
95369 Untersteinach