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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Markt Geiselwind

Referat Abwasser, Umwelt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Hausanschrift

Marktplatz 1
96160 Geiselwind

Postanschrift

Postfach 63
96160 Geiselwind