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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 13, Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
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Mittwochs nach Terminvereinbarung

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Am Schloß 6
96170 Lisberg

Postanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg