Logo Bayernportal

Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst

Amt 2 - Finanzverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerhaus Niederfüllbach: Montag und Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr

Hausanschrift

Coburger Str. 23
96271 Grub a.Forst

Postanschrift

Coburger Str. 23
96271 Grub a.Forst