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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Gemeinde Haidmühle

Bauamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Bischofsreut 60
94145 Haidmühle

Postanschrift

Bischofsreut 60
94145 Haidmühle