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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Gemeinde Bergkirchen

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
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Johann-Michael-Fischer-Str. 1
85232 Bergkirchen

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Postfach 8
85230 Bergkirchen