Logo Bayernportal

Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Verwaltungsgemeinschaft Habach

Bauverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hausanschrift

Hofmark 1
82392 Habach

Postanschrift

Hofmark 1
82392 Habach