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Kommunale Veranstaltungen; Veröffentlichung von Informationen und Anmeldung

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen (z. B. Kurse, Märkte) durchführen oder organisieren. Sie müssen sich z.T. anmelden, wenn Sie teilnehmen möchten.

Sie können einen Veranstaltungskalender veröffentlichen. Dieser wird häufig auch online zur Verfügung gestellt und ermöglicht z. B. die Suche Veranstaltung in der Gemeinde oder Landkreis nach Zeitraum, Veranstaltungsort oder Kategorie der Veranstaltung. Neben einer kurzen Beschreibung der Veranstaltung werden in der Regel die Kosten, der genaue Veranstaltungsort sowie Informationen über den Veranstalter veröffentlicht.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales