Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder
Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.