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Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen.
Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld beziehen, ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht mindestens noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für 150 Tage haben, können Sie keinen Gründungszuschuss erhalten.
Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:
Inwieweit eine Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht (mehr) gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist übrigens nicht einkommensteuerpflichtig.
Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen.
Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:
Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:
Den Gründungszuschuss müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen:
Wenn Sie den Gründungszuschuss online beantragen möchten:
Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Ihnen können aber – je nach Ihrer Wahl der fachkundigen Stelle – Kosten für die Bescheinigung der Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung entstehen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Schritt in die Selbständigkeit bei Ihrer Kranken- und Rentenversicherung über Ihre Versicherungspflichten und die Möglichkeiten der Weiterversicherung.
Als Selbständige oder Selbständiger können Sie auch beantragen, in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig zu werden.
Sie können sich über das Portal "Gründerland Bayern" und zum Beispiel bei den Kreisverwaltungsbehörden über die Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Existenzgründerinnen und -gründer informieren.
Im Freistaat Bayern sind die Aussichten, erfolgreich selbständig zu sein, besonders günstig. Um Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen, hat die Bayerische Staatsregierung die Initiative Gründerland Bayern ins Leben gerufen.
Gründerinnen und Gründer können einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen vor der Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme beantragen.