Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie als Verband oder Verein die Integration von Zugewanderten im Zuge des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" fördern möchten, können Sie eine Zuwendung zur Projektförderung beim BAMF beantragen.
Antrag auf Zuwendungen
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" sollen
Dabei ist auch die Aufnahmegesellschaft Zielgruppe der Projektförderung, insbesondere mit Blick auf den Themenbereich interkulturelle Öffnung.
Das Bundesprogramm hat folgende Ziele:
Mit einer Förderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie als Verein, Verband, gemeinnützige Organisation oder Kommune ein Integrationsprojekt für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren durchführen. Damit das BAMF prüfen kann, ob für Sie eine Förderung in Frage kommt, müssen Sie eine Interessenbekundung gemäß den Anforderungen der jeweils aktuellen Ausschreibung einreichen.
Für Interessenbekundungen:
Für formelle Anträge:
Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung eines Projekts im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
Es fallen keine Kosten an.
Die Fristen sind in der aktuellen Ausschreibung genannt und können variieren. Die Ausschreibungen werden in der Regel im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.
Jährliche Ausschreibung, Förderbeginn zu Beginn des nächsten Jahres