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Lawinenwarndienstaufgaben; Organisation und Koordinierung

Die Organisation und Koordinierung der Lawinenwarndienstaufgaben obliegt den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden (Gemeinden, Landratsämtern, Bezirksregierungen von Oberbayern und Schwaben) unter Mitwirkung der Lawinenwarnzentrale.

Für Sie zuständig

Für diese Leistung sind nur ausgewählte Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Für den ausgewählten Ort konnte keine zuständige Behörde ermittelt werden, weil die Leistung hier nicht anfällt. --- Eine Behörde die Informationen bereitstellen möchte, muss sich vorher an die zentrale Redaktion des BayernPortals wenden.

Leistungsdetails

In Bayern beraten die sogenannten Lawinenkommissionen die Sicherheitsbehörden (Gemeinden und Landratsämter). Die Lawinenkommissionen bestehen aus ortskundigen und bergerfahrenen Fachleuten, die bei Bedarf zusammentreten, um die aktuelle Wetter- , Schneedecken- und Lawinensituation zu beurteilen und daraus entsprechende Empfehlungen für Lawinensicherungsmaßnahmen (z. B. Sperrungen von Straßen und Skiabfahrten oder künstliche Lawinenauslösungen) zu erarbeiten. Die Sicherheitsbehörden entscheiden über die Durchführung der Maßnahmen.

Von der Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt, in der die Informationen aus einem Netz von Mess- und Beobachtungsstationen zusammenlaufen, wird der tägliche Lawinenlagebericht für den bayerischen alpinen Raum erstellt und publiziert.

Nähere Informationen über den bayerischen Lawinenwarndienst finden Sie auf den Internetseiten des Lawinenwarndienst (Link siehe unter "Weiterführende Links").

Schneelage in den Alpen

Stand: 07.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz