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Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis und Anzeige von Tätigkeiten

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie mit Tierseuchenerregern arbeiten wollen. In Fällen, in denen keine Erlaubnispflicht besteht, muss die Tätigkeit angezeigt werden.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen

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Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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