Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Beantragung der Anerkennung
Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die amtliche Anerkennung als Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (mit Teilbefugnissen) oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (mit Teilbefugnissen).