Als Sendernetzbetreiber im Rundfunk beantragen Sie die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Zuständigkeiten für Rundfunk in Deutschland sind zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Die Bundesnetzagentur ist für die technische Seite zuständig und übernimmt unter anderem die Zuteilung von Frequenzen, über die Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder übertragen wird. Dazu gehören analoge und digitale Frequenzen für Radio und Fernsehen.
Eine Frequenzzuteilung ist die Erlaubnis nach den Regelungen des Telekommunikationsrechts, bestimmte Frequenzen unter festgelegten Bestimmungen zu nutzen. Die Bestimmungen können zum Beispiel die Sendeleistung, die Antennenhöhe oder andere technische Aspekte betreffen, um gegenseitige Störungen zu verhindern. Ein Frequenzplan der Bundesnetzagentur legt fest, welche Frequenzbereiche für welche Nutzungen vorgesehen sind.
Auf Anfrage zusätzlich:
Für Rundfunk, nicht im Zuständigkeitsbereich der Länder, dazu gehören Nutzungen, die ein bestimmtes Grundstück nicht überschreiten, zum Beispiel Autokinos und Veranstaltungsrundfunk, gilt folgendes:
Sie können den Antrag online oder per E-Mail stellen:
Online:
Per E-Mail
Ausführliche Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie in der "Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst".
Für Rundfunk, im Zuständigkeitsbereich der Länder, ist die Grundlage für eine Frequenzzuteilung ein Versorgungsbedarf der Länder. In den allermeisten Fällen sucht sich der alleinige Inhalteanbieter einen Senderbetreiber aus, der dann einen Antrag auf Frequenzzuteilung für einen konkreten Versorgungsbedarf stellt.
Für den Regelrundfunk sieht der Verfahrensablauf landesabhängig so aus:
Wenn Sie von den Inhalteanbietern oder der Bundesnetzagentur in einem Vergabeverfahren als Netzbetreiber ausgewählt wurden, gilt Folgendes:
Sie können den Antrag online oder per E-Mail stellen:
Online:
Per E-Mail
Es gibt keine Fristen.
Als privater Rundfunkveranstalter benötigen Sie neben der telekommunikationsrechtlichen Frequenzzuteilung eine medienrechtliche Zulassung nach dem jeweiligen Landesrecht. Für das Zulassungsverfahren ist die Landesmedienanstalt des Bundeslandes zuständig, in dem Sie ein Programm verbreiten möchten.
Sie möchten bestimmte Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang nutzen? Dies müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Sie möchten bestimmte Frequenzen für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk nutzen? Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.