Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Hornschuchallee 20
91301 Forchheim
Hornschuchallee 20
91301 Forchheim
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Glasenappweg 2
95444 Bayreuth
Briefanschrift: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Schulsport-Wettbewerbe in Bayern sind ein fester Bestandteil des Schullebens und eine ideale Ergänzung des Sportunterrichts. Gerade hier kann das gesundheitsfördernde, gemeinschaftsstiftende und persönlichkeitsbildende Potenzial des Schulsports unmittelbar erfahren werden. Daneben unterstützen die Schulsport-Wettbewerbe ein wichtiges Ziel des Sportunterrichts an bayerischen Schulen: die Kinder und Jugendlichen zu lebenslangem außerschulischen Sporttreiben zu motivieren.
Schulsport-Wettbewerbe in Bayern erfreuen sich einer ungebrochenen Popularität. Hinsichtlich Angebotsvielfalt und Teilnehmerzahl nimmt Bayern eine Spitzenposition in Deutschland ein. Das attraktive Wettbewerbsangebot erstreckt sich dabei sowohl auf traditionelle Sportarten als auch auf neue sportliche Ausdrucksformen. Das Spektrum reicht von spielerischen Grundschul-Wettbewerben über die Landesschul-Sportfeste für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, den Bundesjugendspielen bis hin zum Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“.
Die ausgeschriebenen Mannschaftswettkämpfe werden im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den zuständigen Schulaufsichtsbehörden, dem vom Staatsministerium berufenen Landesausschuss und den Bezirksausschüssen sowie den in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Arbeitskreisen Schulsport vorbereitet und durchgeführt.
Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.