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Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal; Beantragung einer Beurlaubung, einer Dienstbefreiung oder einer Elternzeit

Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund-, Mittel- und Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können neben einer arbeitsmarkt- oder familienpolitischen Beurlaubung Elternzeit, Sonderurlaub oder eine Dienstbefreiung beantragen.

Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 43 – Schulpersonal

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Terminvereinbarung

Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

Hausanschrift

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84028 Landshut

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84023 Landshut