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Grenzübergreifende Zusammenarbeit Bayern - Österreich; Beantragung einer Förderung

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit im österreichisch-bayerischen Grenzraum wird durch das INTERREG VI-A Programm Bayern - Österreich 2021-2027 gefördert.

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Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung

Leistungsdetails

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist ein Ziel im Rahmen der EU-Strukturförderung, das aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird.

Die Besonderheit grenzübergreifender ETZ-Programme liegt darin, dass die Förderschwerpunkte den Bedürfnissen und Potentialen der teilnehmenden Regionen angepasst sind. Durch das Programm „INTERREG VI-A Bayern - Österreich 2021-2027“ werden grenzübergreifende Kooperationen von Partnern aus Bayern und Österreich gefördert. Dadurch soll die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Grenzraum ermöglicht und ein Beitrag zur Schaffung eines gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraumes geleistet werden.

Das Programm verfolgt die Strategie einer innovativen, zukunftsfähigen Wirtschaft, einer resilienten Umwelt, eines nachhaltigen Tourismus sowie einer integrierten Regionalentwicklung – eingebettet in eine gemeinsame grenzüberschreitende INTERREG Governance.

Eine Förderung ist in den folgenden fünf Prioritätsachsen (Förderschwerpunkten) möglich:

  • Zukunftsfähige Wirtschaft
  • Resiliente Umwelt
  • Nachhaltiger Tourismus
  • Integrierte Regionalentwicklung
  • Grenzüberschreitende Governance, das heißt die Verbesserung des Zusammenlebens und -arbeitens im Alltag der Grenzregionen

Diese 5 Prioritätsachsen / Förderschwerpunkte untergliedern sich in insgesamt 7 Spezifische Ziele, wozu jedes Projekt einen Beitrag leisten muss.

Programmraum: Die Programmregion setzt sich aus folgenden NUTS-III-Regionen zusammen:

  • Österreich
    Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet
  • Bayern
    kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

Fördervolumen: Für den gesamten Zeitraum 2021-2027 stehen ab Genehmigung der Europäischen Kommission EFRE-Mittel in Höhe von rund  61,5 Mio. € für das Fördergebiet Österreich-Bayern zur Verfügung. Die Fördersätze betragen bis zu 75% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts.

Regionale Koordinierungsstellen in Bayern: Regierung von Niederbayern, Regierung von Oberbayern, Regierung von Schwaben

Regionale Koordinierungsstellen in Österreich: Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Salzburger Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Amt der Vorarlberger Landesregierung

Antragsvoraussetzungen:

  • An einem Projekt müssen mindestens ein österreichischer und ein bayerischer Partner beteiligt sein.
  • Die Partner benennen aus ihrer Mitte einen federführenden Partner (Leadpartner), der die Gesamtverantwortung für das Projekt trägt.
  • Das Projekt muss einer Prioritätsachse und einem dazugehörigen Spezifischen Ziel zuzuordnen sein (Programmdokument siehe Programmhomepage).
  • Das Projekt muss eine positive Auswirkung auf den bayerischen und auf den österreichischen Grenzraum haben.
  • Das Projekt muss mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen:
    • gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
    • gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
    • gemeinsames Personal
    • gemeinsame Finanzierung

  • Partnerschaftserklärung
    Kann auf der Programmhomepage unter "Dokumente - Projektantragstellung" heruntergeladen werden - siehe "Weiterführende Links"

Vor der formellen Antragstellung ist durch die/den ProjektträgerIn eine Projektskizze (siehe Programmhomepage unter "Weiterführende Links") zu erstellen. Die Projektskizze dient zum einen einer möglichen Suche nach Projektpartnern (freiwillige Veröffentlichung der Projektskizze auf der Programmhomepage), zum anderen soll den Regionalen Koordinierungsstellen ein erster Einblick in das geplante Vorhaben gegeben werden und, die Möglichkeit geboten werden, eine grundsätzliche Programmkonformität zu prüfen sowie eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit des Projekts vornehmen zu können.

Die Antragstellung ist ab dem 29.3.2022 laufend möglich und erfolgt online über das „Joint Electronic Monitoring System“ (JEMS). Nach der Freigabe der Projektskizze durch die zuständigen Regionalen Koordinierungsstellen erhält die/der ProjektträgerIn eine entsprechende Zugangsberechtigung zum System durch das Gemeinsame Sekretariat.

Nach erfolgter Antragstellung findet die formale und inhaltliche Antragsprüfung gemäß den Projektselektionskriterien statt.

Über die Einplanung von Projekten entscheidet der österreichisch-bayerisch besetzte Begleitausschuss. Er tritt in der Regel zweimal pro Jahr zusammen und entscheidet eigenständig und unabhängig über die Genehmigung (unter evtl. Auflagen), Zurückstellung oder Ablehnung des Projektantrags. Weitere, detaillierte und laufend aktualisierte Programminformationen finden Sie auf der programmeigenen Homepage (Links siehe "Weiterführende Links").

Kleinprojekte (Gesamtkosten bis zu max. 35.000 EUR) wie auch die p2p Projekte (Gesamtbudget bis zu max. 5.000 EUR) unterliegen einem vereinfachten Verfahren in der Antragstellung (siehe Leitfaden zur Budgetierung und Anerkennung von Kosten in Projekten mit Gesamtkosten bis zu 35.000 EUR).

Eine Antragstellung (nach der vorherigen Einreichung einer Projektskizze) ist ab dem 29.3.2022 grundsätzlich jederzeit möglich. Für die Behandlung im jeweils folgenden Begleitausschuss (Beschlussgremium) ist jedoch eine rechtzeitige Einreichung der finalen Antragsunterlagen erforderlich.

Stand: 04.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie