Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).
Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.
Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich.
Umschreibung EU-Führerscheine
Als EU-Führerscheine bezeichnet man alle Führerscheine, die von Staaten, die der Europäischen Union angehören, ausgestellt wurden.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth.
Notwendige Unterlagen
Zusätzliche Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE
Zusätzliche Verlängerung der Gültigkeit der Klassen D1, D1E, D, DE
Umschreibung aus einem Listenstaat
Als Listenstaat werden die Staaten bezeichnet, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt werden.
Um zu überprüfen, ob Ihr Staat dazugehört und wie dieser umgeschrieben wird, klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11.html
Nur ein gültiger Führerschein kann umgeschrieben werden.
Wenn Ihr Führerschein nicht EU-harmonisiert ist, also den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B1, B, C1, C, D1, D, BE, C1E, CE, D1E, DE, L, T nicht entspricht, benötigen wir zusätzlich eine Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins.
Die Klassifizierung wird durch Automobilhäuser durchgeführt, wie z.B. ADAC Fürth (Theresienstr. 5), ADAC Nürnberg (Äußere Sulzbacher Str. 98)
Umschreibung aus einem Drittstaat
Als Drittstaat bezeichnet man die Staaten, die weder in der EU sind, noch zu den Listenstaaten gehören. Drittstaaten sind ausbildungsbefreit (keine Theorie- oder Praxisstunden müssen genommen werden), müssen allerdings die theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Nur ein gültiger Führerschein kann umgeschrieben werden.
Notwendige Unterlagen
Zusätzlich zu den Klassen C1, C1E, C, CE
Zusätzlich zu den Klassen D1, D1E, D, DE
für die Umschreibung des Führerscheins: keine
Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!
Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.