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Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Die Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Diese ist per E-Mail unter staat@fuerth.de sowie während der telefonischen Sprechzeiten montags von 8 bis 12.30 Uhr unter (0911) 974-2358 möglich.
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
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