Logo Bayernportal

Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

Formulare

Für Sie zuständig

Amtsgericht Gemünden a.Main Dienstgebäude Bahnhofstraße

Amtsgericht Gemünden a.Main Dienstgebäude Bahnhofstraße
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Elektronischer Rechtsverkehr Sie können mit dem Gericht sicher elektronisch kommunizieren und z. B. Anfragen, Anträge und Unterlagen einreichen.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 13
97737 Gemünden a.Main

Postanschrift

Friedenstraße 7

97737 Gemünden a.Main

Telefon

+49 9351 809-0

Leistungsdetails

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

Ein möglicher Nachweis ist:

  • Eheurkunde,
  • beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
  • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
  • aktueller Handelsregisterauszug.

Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

Stand: 10.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz