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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 62 - Allg. Sicherheitsangelegenheiten, Versammlungsrecht, Kaminkehrerrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm