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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Deggendorf

Amtsleitung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Aktuell nur nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Herrenstr. 18
94469 Deggendorf

Postanschrift

Postfach 1555
94455 Deggendorf