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Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung

Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Bad Kissingen

Referat II-3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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