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Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
Postfach 100
83541 Rott a.Inn