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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales, Schule und Kultur

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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Marktplatz 10
94094 Rotthalmünster

Postanschrift

Postfach 1027
94090 Rotthalmünster