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Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Landratsamt Bayreuth

Fachbereich 40 - Abfallwirtschaft

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 14:00 Uhr
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Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.

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Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Postanschrift

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