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Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Landratsamt Rosenheim

Sachgebiet 35 - Immissionsschutz, Abfallrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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83022 Rosenheim

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