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Der Diensteintritt an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne BOS/FOS) kann auf Antrag der verbeamteten Lehrkraft durch die Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten fiktiv vorverlegt werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden Sie in dieser Liste.