Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.
Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.
Beamtinnen und Beamte können Beihilfe beantragen.