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Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Für Sie zuständig

Diese Leistung wird nicht von allen kommunalen Behörden erbracht. Die für den ausgewählten Ort zuständige kommunale Behörde hat keine Informationen zur Verfügung gestellt. --- Eine Behörde die Informationen bereitstellen möchte, muss sich an die zentrale Redaktion des BayernPortals wenden.

Leistungsdetails

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales