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Sie können von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Hierfür müssen Sie bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllen.
Auf der verlinkten Seite finden sie neben dem Antrag die folgenden Dokumente:
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie können einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Landwirtschaftlichen Alterskasse stellen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie können einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Landwirtschaftlichen Alterskasse stellen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" könne Sie medizinische Rehabilitationsleistungen bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) beantragen. Diese Leistungen können Sie unter anderem bei chronischen Erkrankungen oder nach Operationen in Anspruch nehmen.
Die Rehabilitationsleistungen sollen Ihnen ermöglichen, Ihren Beruf wieder selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich auszuführen und wieder aktiv am Leben teilhaben zu können. Durch die Rehabilitationsmaßnahme soll Ihre Gesundheit verbessert oder eine Verschlechterung vermieden werden. Dies gilt insbesondere, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.
Wenn Sie bereits gemindert erwerbsfähig sind, zielt die medizinische Rehabilitation auf Ihre dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ab.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre medizinische Rehabilitation entweder ambulant oder stationär in Anspruch zu nehmen.
Auch wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie Leistungen zur medizinischen Reha in Betracht ziehen, wenn dadurch Ihre Erwerbsfähigkeit voraussichtlich wiederhergestellt werden kann.
Sie können eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen, wenn Sie der Eigenanteil aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse unzumutbar belasten würde.
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) übernimmt Ihre Rehabilitationsleistung, wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Die beantragte Rehabilitationsmaßnahme soll dazu geeignet sein:
In diesem Zusammenhang werden insbesondere folgende Kriterien geprüft:
Außerdem darf kein Ausschlussgrund, wie zum Beispiel der Bezug einer Altersrente der Alterskasse, vorliegen.
Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) können Sie online oder schriftlich über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) beantragen.
Wenn Sie eine Leistung online beantragen möchten:
Wenn Sie eine Leistung schriftlich beantragen möchten:
Es fallen keine Kosten an.
Die Kosten der Rehabilitationsleistung werden von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) direkt mit der Rehabilitationseinrichtung abgerechnet.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie sich mit einer Zuzahlung an den Kosten beteiligen. Bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme zahlen Sie pro Tag 10 EUR dazu, längstens für 42 Tage. Bei Anschlussheilbehandlungen ist die Zuzahlung auf längstens 14 Tage begrenzt.
Bei ambulanten medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen und der Kinderrehabilitation gibt es keine Zuzahlung.
Von der Zuzahlung können Sie auf Antrag befreit werden, wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse durch den Eigenanteil unzumutbar belastet würden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Sie können eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.