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Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit; Anmeldung zur Steuer

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Finanzamt Mühldorf a.Inn

Leistungsdetails

Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.

Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.

Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt möglichst per Onlineverfahren über das Onlinefinanzamt „ELSTER“ ausfüllen und übermitteln.

Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,

  • welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
  • wann Sie zahlen müssen,
  • wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.

Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.

Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
 
 

Bayernweite Ergänzung

Wenn Sie einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Gemeinde mitteilen (weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung"). Das Finanzamt wird über Ihre gewerbliche Tätigkeit anschließend unmittelbar von der Gemeinde unterrichtet.

Es stehen folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung zur Verfügung:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
  • Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit

Sie nehmen eine

  • gewerbliche,
  • selbstständige (freiberufliche) oder
  • land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf,

oder Sie gründen eine

  • Körperschaft,
  • Kapitalgesellschaft
  • Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
  • Verein,

oder

  • Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).
     

  • Erforderliche Unterlage/n
    • bei Vertretung: Empfangsvollmacht
    • bei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandat
    • im Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen

Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst online vornehmen.

Steuerliche Anmeldung online vornehmen:

  • Melden Sie sich auf die Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
    • Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung.
  • Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch. Senden Sie den Fragebogen ab.
  • Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
  • Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

Hinweis: Für Vereine und Kapitalgesellschaften nach ausländischem Recht steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung.

Steuerliche Anmeldung schriftlich vornehmen:

  • Laden Sie den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung herunter.
  • Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Prüfen Sie anhand des Fragebogens, ob das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
  • Senden Sie den Fragebogen und eventuelle Unterlagen an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über Ihre steuerliche Erfassung.

Bayernweite Ergänzung

Für die folgenden Fragebögen zur steuerlichen Erfassung besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt; außer das Finanzamt hat auf Antrag aufgrund eines Härtefalls die Auskunftserteilung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zugelassen.

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht

keine

  • Steuerliche Anmeldung: In der Regel innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben.

Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.

Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
  • Gewerbesteuer; Abgabe der Erklärung

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

  • Körperschaftsteuer; Abgabe der Erklärung

    Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.

  • Steuererklärung; Elektronische Übermittlung
    Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen) können elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden.
Stand: 26.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat + Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat