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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 1
91438 Bad Windsheim
Postfach 260
91425 Bad Windsheim